Logo Dr. Motz, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Experte für Arbeitnehmerüberlassungsrecht

Dr. Motz | Rechtsanwalt ist eine auf Wirtschafts- und Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Krefeld.

Rechtsanwalt Dr. Guido Norman Motz - Fachanwalt für Arbeitsrecht - Experte für Arbeitnehmerüberlassungsrecht, Zeitarbeit und Fremdpersonaleinsatz

Ich freue mich, Ihnen juristische Dienstleistungen anzubieten, die sich ganz auf Ihre individuellen Bedürfnisse und wirtschaftlichen Ziele konzentrieren. Mein Ansatz ist pragmatisch und effizient, und ich nutze mein breites Branchenwissen sowie meine praktische Erfahrung, um Unternehmen effektiv und nachhaltig zu unterstützen. Lösungen sind dann wirklich gut und funktionieren, wenn sie rechtssicher und vor allem auch wirtschaftlich tragfähig sind.

Ich habe durch meine langjährige Erfahrung in nationalen und internationalen Wirtschaftskanzleien ein tiefes Verständnis für wirtschaftliches Denken und Handeln entwickelt. Bei meiner Beratung achte ich nicht nur auf den aktuellen status quo, sondern schaue auch vorausschauend auf neue und aufkommende Entwicklungen. So stelle ich sicher, dass Sie bestens auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet sind und schnell darauf reagieren können.

Ich bin ein Experte in Arbeitsrecht und Insolvenzrecht, mit einem besonderen Fokus auf den Bereich des Fremdpersonaleinsatzes, insbesondere der Arbeitnehmerüberlassung. Sie können von meiner langjährigen Erfahrung und umfassenden Beratung profitieren, die ich führenden Personaldienstleistern und deren Kunden bei der Flexibilisierung von Personaleinsätzen biete.

Natürlich stehe ich Ihnen gerne bei allen aktuellen Themen rund um die Zeitarbeit zur Verfügung. In der Praxis sind die Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vom 1. April 2017 immer noch von Bedeutung. Dazu gehören:

Von anhaltender Bedeutung sind weiterhin die Mindestlöhne in der Zeitarbeit (AEntG, MiLoG und Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit - LUGrVO), die Anwendung der Zeitarbeitstarifverträge in Mischbetrieben sowie Fragen zur Vermittlungsprovision bei der Übernahme von Mitarbeitern durch Entleiherunternehmen. 

Im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung stehen derzeit Fragen zur Umsetzung des neuen Tarifwerks GVP im Fokus, welches zum 1. Januar 2026 die Tarifwerke BAP und iGZ ersetzt. Ebenso relevant sind die Erleichterungen durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), insbesondere die Einführung der Textform anstelle der Schriftform. 

Für alle Unternehmen steht die Implementierung der Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) an. Diese Richtlinie beinhaltet Vorgaben für Bewerbungsverfahren sowie Berichts- und Auskunftspflichten. Darüber hinaus ermöglicht sie Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche im Falle ungerechtfertigter Diskriminierungen bei der Vergütung.

Selbstverständlich vertrete ich Sie im Falle eines Verdachts einer Ordnungswidrigkeit, bei turnusmäßigen Betriebsprüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit oder den Zoll sowie im Falle des Widerrufs oder der Nichtverlängerung einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis oder der Versagung einer erstmals beantragten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG und deren Verlängerung zur unbefristeten AÜG-Lizenz. 

Darüber hinaus biete ich Schulungen für Ihre internen Mitarbeiter im Bereich des Arbeitnehmerüberlassungsrechts, der Anwendung der Tarifwerke GVP, BAP und iGZ sowie zu allen arbeitsrechtlichen Themen an!

Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf! Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören!

Guido Motz

„LEICHT KANN JEDER.“

Sigmar Polke