Logo Dr. Motz, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Experte für Arbeitnehmerüberlassungsrecht

Dr. Motz | Rechtsanwalt ist eine auf Wirtschafts- und Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Krefeld.

Rechtsanwalt Dr. Guido Norman Motz - Fachanwalt für Arbeitsrecht - Experte für Arbeitnehmerüberlassungsrecht, Zeitarbeit und Fremdpersonaleinsatz

„LEICHT KANN JEDER.“

Sigmar Polke

Ich biete Ihnen juristische Dienstleistungen, bei denen Ihre individuelle und persönliche Beratung sowie Ihre wirtschaftlichen Ziele im Mittelpunkt stehen. Ich liefere pragmatische und effiziente Lösungen. Dabei greife ich sowohl auf meine umfassenden Branchenkenntnisse, als auch auf meine praktische Erfahrung bei der Beratung von Unternehmen und Unternehmern zurück.

Mir ist wirtschaftliches Denken und Handeln aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit in nationalen und internationalen Wirtschaftskanzleien bestens vertraut. Bei meiner Beratung habe ich deshalb nicht nur den ‚status quo’ im Blick, sondern berücksichtige auch proaktiv neue und sich abzeichnende Entwicklungen, damit Sie auch in Zukunft optimal auf neue Herausforderungen vorbereitet sind und schnell reagieren können.

Ich bin Experte in den Fachbereichen Arbeitsrecht und Insolvenzrecht. Mein Beratungsschwerpunkt liegt im Bereich des Fremdpersonaleinsatzes, vornehmlich der Arbeitnehmerüberlassung. Sie profitieren hier von meiner langjährigen und umfassenden Beratung von Personaldienstleistern und Kunden bei der Flexibilisierung von Personaleinsätzen.

Selbstverständlich berate ich zu allen aktuellen Zeitarbeitsthemen. In der Praxis sind dabei – nach wie vor – die Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zum 1.4.2017 (AÜG Reform 2016/2017 durch das AÜG-Änderungsgesetz vom 21.10.2016) relevant, wie: 

Wichtig bleiben weiterhin auch die Mindestlöhne in der Zeitarbeit (AEntG, MiLoG und Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit - LUGrVO), die Anwendung der Zeitarbeitstarifverträge in Mischbetrieben oder Fragen zur Vermittlungsprovision bei der Übernahme von Mitarbeitern durch Entleiherunternehmen. 

Aktuell stehen nach wie vor Fragen zur Kurzarbeit und zum Kurzarbeitergeld für Leiharbeitnehmer sowie zu anderen Flexibilisierungsformen wie bspw. die Nutzung von Arbeitszeitkonten nach den aktuellen Tarifabschlüssen zu den Tarifwerken BAP  und iGZ  im Fokus.

Ich vertrete  Sie selbstverständlich im Fall eines Verdachts einer Ordnungswidrigkeit, bei den turnusmäßigen Betriebsprüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit oder durch den Zoll oder im Fall des Widerrufs oder der Nichtverlängerung einer AÜ-Erlaubnis oder der Versagung einer erstmals beantragten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG.  

Schließlich biete ich Schulungen Ihrer Mitarbeiter auf dem Gebiet des Arbeitnehmerüberlassungsrechts, der Anwendung der Tarifwerke BAP und iGZ sowie zu allen arbeitsrechtlichen Themen!

Sprechen Sie mich an! Ich freue mich auf Sie!